Limited und Co KG

Was ist eine Limited & Co. KG?
Eine Limited ist eine britische Form der Kapitalgesellschaft und die Co.KG eine Kommanditgesellschaft. Somit bildet die Limited eine eigenständige juristische Person, welche Träger von Rechten und Pflichten ist. Der Unterschied besteht darin, dass nicht der Gesellschafter persönlich haftet, sondern eine britische private Firma (Private Company Limited by Shares). Dadurch wird das Gesellschaftsrisiko für den einzelnen Gesellschafter reduziert.
Die Limited und Co KG ist vergleichbar mir der bekannteren Gesellschaftsform GmbH & Co. KG.

Gründung
Zur Gründung bedarf es ein geringes Mindestkapital und keine feste Stammeinlage, sowie keiner notariellen Beurkundung. Jedoch ist eine Handelsregistereintragung und ein britischer Verwalter erforderlich. Das Haftungskapital kann auf ein Pfund Sterling begrenzt werden.

Liquidität
Da die Limited & Co. KG keine Haftungseinlage erfordert, reagieren viele Banken skeptisch und verweigern die Einrichtung eines Geschäftskontos. Durch die Einlage weitere Sicherheiten kann das Liquiditätsproblem behoben werden.

Recht
Für die britische Ltd. gilt das Gesellschaftsrecht des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland.

Vorteile

Ein Vorteil der Limited & Co.KG ist die niedrige Steuerbelastung, weiterhin bietet sie eine gute Möglichkeit der Existenzgründung und die Möglichkeit der Flexibilität. Weiterhin ist die Limited eine weit verbreitete Gesellschaftsform.

Nachteile

Es besteht kein einheitliches britisches Rechtssystem, dies kann bei einem Insolvenzverfahren negative Folgen aufweisen. Zudem sollte man mit dem englischen Rechtssystem und der englischen Sprache vertraut sein. Da eine Limited schnell gegründet werden kann, sorgen “schwarze Schafe” für einen schlechten Ruf der Limited.

Fazit
Die Limited & Co.KG bietet eine Möglichkeit zur einfachen Existenzgründung, die in vielen Ländern vertreten und akzeptiert ist.

2 Responses to “Limited und Co KG”

  1. Matthias Nussbaum says on :

    Die Gruendung einer Limited & Co. KG wird in 2 Schritten vollzogen. Der erste Schritt ist die Gruendung der Limited als poersoenlich haftende Gesellschafterin der Kommanditgesellschaft. Nach der Gruendung wird nun ein KG Vertrag zwischen eben dieser Limited und den Kommanditisten geschlossen. Die Vorgang ist nicht zu beurkunden. Jetzt muss die Gruendung der Limited & Co. KG dem Handelsregister gemeldet werden. Dieser Vorgang muss beurkundet werden. Es ist nicht notwending die Britische Limited im deutschen Handelsregister einzutragen. Banken verweigern in der Regel fuer eine Limited & Co. KG kein Geschaeftskonto. Die Frage der Kreditwuerdigkeit ist anders zu beurteilen. Grundsaetzlich gilt im Regelfall bei jeder neuen Gesellschaft, dass die Banken keine Kreidte ohne Sicherheiten vergeben.

  2. Alexander Hilton says on :

    Gründung: Die Limited kann ohne Notar gegründet werden. Eine Eintragung der Limited als reine Komplementär Limited ist nicht erforderlich. Die Limited & Co. KG muss zum Handelsregister angemeldet werden. Die ist nur durch einen Notar möglich. Die Anmeldung muss beglaubigt werden. Kosten ungefähr 120-150 Euro inkl. Registerkosten. Die laufenden Kosten einer reinen Komplementär Limited belaufen sich auf 200-300 Euro je nach Service Provider.

    Banken: Banken sind zur Zeit bei allen Neugrüdungunen gleich skeptisch, dabei spielt es nicht wirklich eine Rolle welche Rechtsform. Die Limited & Co. KG wird in der Regel kein Problem haben. Ihr Serviceprovider hält immer Banken bereit die Ihnen ein Konto eröffnen.

    Steuerbelastung: Ob die Limited & Co. KG günstiger ist in der Steuer ist vom Einzelfall abhängig und kann nicht verallgemeinert werden.

    Nachteile: Im Insolvenzfall einer Limited & Co. KG kommt zunächst deutsche Recht zur Anwendung, da es sich um eine deutsche Personengesellschaft handelt.

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