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	<title>Kommentare zu: Limited und Co KG</title>
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		<title>Von: Alexander Hilton</title>
		<link>http://www.q-nuts.de/2009/09/02/limited-und-co-kg/comment-page-1/#comment-34</link>
		<dc:creator>Alexander Hilton</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Sep 2009 08:45:18 +0000</pubDate>
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		<description>Gründung: Die Limited kann ohne Notar gegründet werden. Eine Eintragung der Limited als reine Komplementär Limited ist nicht erforderlich. Die Limited &amp; Co. KG muss zum Handelsregister angemeldet werden. Die ist nur durch einen Notar möglich. Die Anmeldung muss beglaubigt werden. Kosten ungefähr 120-150 Euro inkl. Registerkosten. Die laufenden Kosten einer reinen Komplementär Limited belaufen sich auf 200-300 Euro je nach Service Provider.

Banken: Banken sind zur Zeit bei allen Neugrüdungunen gleich skeptisch, dabei spielt es nicht wirklich eine Rolle welche Rechtsform. Die Limited &amp; Co. KG wird in der Regel kein Problem haben. Ihr Serviceprovider hält immer Banken bereit die Ihnen ein Konto eröffnen. 

Steuerbelastung: Ob die Limited &amp; Co. KG günstiger ist in der Steuer ist vom Einzelfall abhängig und kann nicht verallgemeinert werden. 

Nachteile: Im Insolvenzfall einer Limited &amp; Co. KG kommt zunächst deutsche Recht zur Anwendung, da es sich um eine deutsche Personengesellschaft handelt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Gründung: Die Limited kann ohne Notar gegründet werden. Eine Eintragung der Limited als reine Komplementär Limited ist nicht erforderlich. Die Limited &amp; Co. KG muss zum Handelsregister angemeldet werden. Die ist nur durch einen Notar möglich. Die Anmeldung muss beglaubigt werden. Kosten ungefähr 120-150 Euro inkl. Registerkosten. Die laufenden Kosten einer reinen Komplementär Limited belaufen sich auf 200-300 Euro je nach Service Provider.</p>
<p>Banken: Banken sind zur Zeit bei allen Neugrüdungunen gleich skeptisch, dabei spielt es nicht wirklich eine Rolle welche Rechtsform. Die Limited &amp; Co. KG wird in der Regel kein Problem haben. Ihr Serviceprovider hält immer Banken bereit die Ihnen ein Konto eröffnen. </p>
<p>Steuerbelastung: Ob die Limited &amp; Co. KG günstiger ist in der Steuer ist vom Einzelfall abhängig und kann nicht verallgemeinert werden. </p>
<p>Nachteile: Im Insolvenzfall einer Limited &amp; Co. KG kommt zunächst deutsche Recht zur Anwendung, da es sich um eine deutsche Personengesellschaft handelt.</p>
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		<title>Von: Matthias Nussbaum</title>
		<link>http://www.q-nuts.de/2009/09/02/limited-und-co-kg/comment-page-1/#comment-33</link>
		<dc:creator>Matthias Nussbaum</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Sep 2009 13:00:42 +0000</pubDate>
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		<description>Die Gruendung einer Limited &amp; Co. KG wird in 2 Schritten vollzogen. Der erste Schritt ist die Gruendung der Limited als poersoenlich haftende Gesellschafterin der Kommanditgesellschaft. Nach der Gruendung wird nun ein KG Vertrag zwischen eben dieser Limited und den Kommanditisten geschlossen. Die Vorgang ist nicht zu beurkunden. Jetzt muss die Gruendung der Limited &amp; Co. KG dem Handelsregister gemeldet werden. Dieser Vorgang muss beurkundet werden. Es ist nicht notwending die Britische Limited im deutschen Handelsregister einzutragen. Banken verweigern in der Regel fuer eine Limited &amp; Co. KG kein Geschaeftskonto. Die Frage der Kreditwuerdigkeit ist anders zu beurteilen. Grundsaetzlich gilt im Regelfall bei jeder neuen Gesellschaft, dass die Banken keine Kreidte ohne Sicherheiten vergeben.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Gruendung einer Limited &amp; Co. KG wird in 2 Schritten vollzogen. Der erste Schritt ist die Gruendung der Limited als poersoenlich haftende Gesellschafterin der Kommanditgesellschaft. Nach der Gruendung wird nun ein KG Vertrag zwischen eben dieser Limited und den Kommanditisten geschlossen. Die Vorgang ist nicht zu beurkunden. Jetzt muss die Gruendung der Limited &amp; Co. KG dem Handelsregister gemeldet werden. Dieser Vorgang muss beurkundet werden. Es ist nicht notwending die Britische Limited im deutschen Handelsregister einzutragen. Banken verweigern in der Regel fuer eine Limited &amp; Co. KG kein Geschaeftskonto. Die Frage der Kreditwuerdigkeit ist anders zu beurteilen. Grundsaetzlich gilt im Regelfall bei jeder neuen Gesellschaft, dass die Banken keine Kreidte ohne Sicherheiten vergeben.</p>
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